Fördertöpfe

Bundes-Förderung PtJ
Voraussetzungen
Formale Voraussetzungen:
- Gemeinnütziger und eingetragener Verein
- Der Verein muss Eigentümer der Beleuchtungsanlage sein oder über einen angfristigen Miet- oder Pachtvertrag verfügen (Mieter oder Pächter sein)
- Sollte die Gemeinde Eigentümer der Beleuchtungsanlage sein, so kann diese, die o.g. Fördergelder auch beantragen.
- Voraussetzung: Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 %
- Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit ( max. 20 Jahre )
- Mindestzuwendung: 5.000 € => Mind. Investition i. H. v. 20.000 €
- Eigenmittel: 15 % der gesamten brutto Investitionssumme
- Keine Verpflichtung zur Durchführung
- Kombinierbar mit weiteren regionalen Förderprogrammen (TRANSPARENZ / DRITTMITTEL)
Neue Richtlinie ab 01.01.2020
Förderzuschuss: 25 % der Brutto Investitionssumme
Antragsfenster: Ganzjährig, Ende 31.12.2022
Tutorial
Sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner an, dieser kann Sie bei Bedarf für folgende Video-Tutorials freischalten:
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Antragstellung der Bundesförderung des PtJ:

